Werbung im Grid – was das neue Urteil für uns alle bedeutet
Mal ehrlich: Wer hat sich beim nächsten Buchpost schon mal gefragt, ob das Wörtchen „Rezensionsexemplar" in der Caption wirklich reicht? Viele von uns haben das jahrelang so gemacht – und sich dabei sicher gefühlt. Ein aktuelles Urteil zeigt jetzt: Diese Sicherheit war trügerisch.
Das Landgericht Köln hat Anfang Mai 2026 eine Entscheidung getroffen, die die Spielregeln auf Instagram grundlegend verändert. Und sie betrifft uns alle – ob Buchblogger, Autorinnen, Verlage oder einfach leidenschaftliche Leser mit einem aktiven Account.
Was das Gericht entschieden hat
Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2026 klargestellt: Werbliche Beiträge müssen bereits im Vorschaubild – also im Grid, bevor jemand überhaupt auf den Post klickt – als Werbung erkennbar sein. Ein Hinweis tief in der Caption, den man erst nach dem Antippen liest, reicht nicht mehr aus.
Das Gericht zieht dabei eine klare Analogie: Das Instagram-Grid funktioniert wie eine digitale Titelseite. Und auf Titelseiten von Nachrichtenportalen muss Werbung schon immer sofort als solche erkennbar sein – nicht erst auf Seite drei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, entspricht aber der Linie des Bundesgerichtshofs. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte jetzt handeln.
Was das konkret für Buchblogger bedeutet
Für alle, die regelmäßig Bücher auf Instagram vorstellen, ändert sich einiges – vor allem, wenn Bücher kostenlos zugeschickt werden.
Schon 2022 hat das OLG Frankfurt klargestellt: Auch wer kein Geld bekommt, aber ein kostenloses Buch zugeschickt bekommen hat und darüber postet, betreibt Werbung – und muss das kennzeichnen. Diese Linie gilt weiterhin. Das neue Kölner Urteil verschärft jetzt nur den Ort der Kennzeichnung: Sie muss ins Bild, nicht nur in den Text darunter.
Wer sein Buchcover fotografiert, einen schönen Flatlay arrangiert und darunter schreibt „Rezensionsexemplar erhalten", macht es formal nicht mehr richtig – wenn das Foto selbst keinerlei Hinweis trägt.
Was das für Autorinnen und Autoren bedeutet
Auch wer Bücher an Blogger verschickt, ist in der Pflicht. Die Rechtsprechung hält ausdrücklich fest: Haftbar sind beide Seiten – der Blogger, der nicht kennzeichnet, und der Autor oder Verlag, der das Rezensionsexemplar herausgegeben hat, ohne auf die Kennzeichnungspflicht zu achten.
Es lohnt sich also, bei der nächsten ARC-Runde eine kurze Info mitzuschicken:
Bitte kennzeichnet Posts mit diesem Buch als Werbung – und zwar direkt im Bild.

Wer übrigens seinen eigenen Roman auf Instagram bewirbt, also eigene Werke promotet, ist ohnehin im werblichen Bereich unterwegs und sollte das entsprechend transparent machen.
Apropos Transparenz: Für Autoren gibt es seit diesem Jahr noch eine weitere Kennzeichnungspflicht – nämlich wenn Texte mit KI-Unterstützung entstanden sind. Mehr dazu findet ihr in unserem Artikel aus der Juni-Ausgabe.
Wann werde ich zur Buchbloggerin, ohne es zu merken?
Viele fangen ganz harmlos an: ein Foto vom aktuellen Lesestapel, ein paar Gedanken zur Lieblingsszene, ein Tag an den Verlag. Irgendwann kommen die ersten kostenlosen Bücher – und spätestens da beginnt rechtlich gesehen ein neues Kapitel.
Die entscheidende Frage ist nicht, wie viele Follower du hast oder ob du dich selbst als Bloggerin bezeichnest. Sobald du regelmäßig Rezensionsexemplare bekommst und darüber postest, bist du im werblichen Raum – mit allen Kennzeichnungspflichten, die das mit sich bringt.
Wer dagegen aus reiner Lesefreude postet, seine Bücher selbst kauft und keine Kooperationen eingeht, muss sich keine Gedanken machen. Dann gelten die oben genannten Regeln schlicht nicht.
Handlungsempfehlungen
Für Buchblogger:
- Bringt den Hinweis „Werbung" oder „Anzeige" direkt ins Bild – als Text-Overlay im Foto oder im Thumbnail. Die Caption allein reicht nicht mehr.
- Bei kostenlosen Rezensionsexemplaren: immer kennzeichnen, auch ohne Bezahlung.
- Schaut euch den aktualisierten Leitfaden der Medienanstalten an (kostenlos unter die-medienanstalten.de) – dort gibt es eine praktische Kennzeichnungsmatrix.
- Geht euer Grid durch: Ältere Posts sind zwar nicht rückwirkend betroffen, aber es schadet nicht, ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Beiträge heute neu bewertet würden.
Für Autorinnen und Autoren:
- Informiert eure Rezensionspartner aktiv über die aktuelle Rechtslage – ein kurzer Hinweis reicht.
- Legt fest, dass Blogs und Instagram-Posts mit Buch-Kennzeichnung im Bild erscheinen sollen, bevor ihr ARCs herausgebt.
- Dokumentiert, wem ihr Exemplare schickt – das schützt euch, falls es zu Rückfragen kommt.
- Promotion eigener Bücher im Feed ist auch betroffen: Kennzeichnen!
Für alle:
- Keine Panik, aber Aufmerksamkeit. Die Behörden schauen sich laut aktuellen Zahlen ausdrücklich auch kleine Accounts an.
- Im Zweifel lieber kennzeichnen als nicht. Ein zu viel an Transparenz wurde noch nie abgemahnt.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Rechtsstand nach aktuellem Kenntnisstand wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Das Urteil des LG Köln (Az. 88 O 1/26 vom 12. Mai 2026) ist noch nicht rechtskräftig.
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Fazit: Transparenz war in unserer Community immer schon ein Wert – jetzt ist sie auch Pflicht. Das sollte uns nicht schrecken, sondern bestätigen.

Vielen Dank für die Info, ich verbreite das in meinem Umfeld weiter.
Besteht diese Kennzeichnungspflicht auch, wenn ich ein Buch selbst kaufe und darüber eine Rezension schreibe?
Oder gilt eine Rezension immer als Werbung, die gekennzeichnet werden muss?
Hallo Amalia,
danke für Deine Frage. Wenn ein Buch selbst gekauft wurde und auch sonst keine Bezahlung erfolgt und keine Beziehung zu Autor oder Verlag existiert, dann gibt es auch keine Kennzeichnungspflicht. (Mein aktuelles Verständnis / keine Rechtsberatung 🙂 ),
Gib das gerne in Deinem Umfeld weiter – darum sammeln wir das hier. Gerne auf der Hauptseite das Magazin abonnieren, damit Du immer informiert bist und uns schreiben, wenn Du selbst einen Beitrag hast.
LG
Peter